Als Kunde muss man „höllisch“ aufpassen, damit der Einzelhandel einen nicht „übervorteilt“. In den letzten Wochen ist mir das zweimal im Mediamarkt Neumünster passiert.
Was war geschehen:
Der Mediamarkt Neumünster hatte in seinem Prospekt ein Angebot, das mich interessierte. Der Prospekt lag sowohl der Samstagszeitung des Holsteinischen Couriers als auch einer Wochenend-Werbezeitung bei. Auf der letzten Seite des Prospektes stand kleingedruck 49 KW, was bekanntlich soviel heisst „gültig in der 49 KW“.
Auf Grund privater und beruflicher Termine kam ich erst am Donnerstag der besagten 49 KW zum Mediamarkt und musste erschreckend feststellen, dass das beworbene Produkt nun ca. 10% teurer war. Nach langem Suchen habe dann schließlich einen Verkäufer gefunden und diesen auf den Mißstand hingewiesen. Der Verkäufer meinte, der Prospekt sei nur von Donnerstag der KW 48 bis Mittwoch der KW 49 gültig und damit dürfte er mit das Produkt nicht mehr zu dem alten Preis verkaufen. Mit Nachdruck bestand er auf der Aussage, dass diese Gültigkeitsdauer auch auf dem Prospekt stehen würde.
Erst als ich ihm den mitgenommenen Prospekt unter die Nase hielt und darauf aufmerksam machte, dass seine Aussage falsch sei, gab er dies zu. Er dürfe den Preis trotzdem nicht reduzieren, dass dürfte nur der Abteilungsleiter.
Also: Auf zum Abteilungsleiter, wo ich ohne grosses Gerede das Produkt sofort für den beworbenen Preis bekam.
Dieses Prozedere ist mir in der zweiten Jahreshälfte 2008 zweimal im Mediamarkt Neumünster passiert. D.h., das Geschäft kennt die Probleme, es hofft wahrscheinlich, der Kunde merkt es nicht und zahlt mehr als er soll. Anders kann man sich die Geschäftspraktiken nicht erklären. Es wäre einfacher, die Preise die komplette Woche auf dem beworbenen Preis zu belassen oder aber den Aufdruck im Prospekt mit konkreten Datumsangaben zu versehen. Beide Alternativen wären deutlich kundefreundlicher als der jetzt praktizierte Weg.
Also: Aufpassen und nicht unterkriegen lassen! Wir sind doch nicht blöd, oder ?