Ein elektronisches Gästebuch ist genauso aufgebaut wie ein richtiges Buch, dass frei ausliegt. D.h., jeder Besucher einer Homepage hat die Möglichkeit, sich anonym in das Buch einzutragen.
Aber ACHTUNG: Ein deutsches Gericht hat 2002 entschieden, dass der Betreiber einer Homepage auch für den Inhalt des Gästebuches verantwortlich ist. Er/Sie hat regelmäßig die Einträge zu kontrollieren und alle Einträge, die gegen deutsche Gesetze, oder gegen die guten Sitten (z.B. Beleidigungen usw.) verstossen, zu entfernen. Tut man das nicht, so identifiziert man sich mit dem Eintrag und kann nun deswegen verklagt werden.